Rechtlich

Beschränkte Hardware-Garantie

Beschränkte Hardware-Garantie

Stand: 07.03.2023

1. Abkürzungen und Definitionen

  • allO – allO Technology GmbH

  • DOADead on Arrival: Ein Produkt, das bei Lieferung defekt oder nicht funktionsfähig ist und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gemeldet wird.

  • RMAReturn Merchandise Authorization: Verfahren, mit dem defekte Produkte zur Ersatzlieferung freigegeben werden.

  • POSPoint of Sale

  • Kunde – Der ursprüngliche Käufer oder ein autorisierter Nutzer des Hardwareprodukts von allO Technology GmbH

2. Einleitung

Diese beschränkte Hardware-Garantie („Garantie“) wird von der allO Technology GmbH („allO“, „wir“, „uns“ oder „unser“) dem ursprünglichen Käufer oder autorisierten Nutzer („Kunde“, „Sie“ oder „Ihr“) der jeweiligen Hardwareprodukte gewährt.

Sie legt die Bedingungen fest, unter denen allO Garantieleistungen für Hardwareprodukte erbringt, die direkt an Kunden verkauft wurden.

Diese Garantie wird ausschließlich von der allO Technology GmbH angeboten und stützt sich nicht auf Garantien Dritter, noch werden diese übertragen. Die Garantie ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für den ursprünglichen Käufer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich von allO bestätigt.

3. Garantieumfang

Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen gewährleistet allO, dass die nachfolgend aufgeführten Hardwareprodukte während der angegebenen Garantiezeit frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern sind, sofern sie gemäß ihrem vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Lieferdatum, nachweisbar durch Lieferschein, Sendungsnummer oder Übergabeprotokoll.

„Nur DOA“ bedeutet, dass das Produkt ausschließlich dann unter die Garantie fällt, wenn es innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung als defekt gemeldet wird.

4. Abgedeckte Leistungen

Diese Garantie umfasst Ausfälle oder Fehlfunktionen aufgrund von:

  • Herstellungs- oder Materialfehlern,

  • nicht funktionsfähigen oder DOA-Geräten,

  • Ausfällen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch innerhalb der Garantiezeit,

  • manipulierten Terminals, die aufgrund eines Manipulationsfehlers außer Betrieb sind und entsprechend gemeldet werden.

Wichtig: Rein optische Mängel (z. B. Kratzer, Abnutzungen) sowie normale Batterieabnutzung gelten nicht als Defekte, es sei denn, sie beeinträchtigen die Funktionalität erheblich.

5. Abhilfe

Wird ein Produkt im Rahmen dieser Garantie als defekt bestätigt, stellt allO ausschließlich Ersatz zur Verfügung.

Reparaturen werden in keinem Fall angeboten.

Ersatzprodukte können sein:

  • ein Neugerät oder

  • ein generalüberholtes Gerät, das gereinigt, auf volle Funktion getestet, auf Werkseinstellungen zurückgesetzt ist und geringe optische Abnutzungen oder reduzierte Batteriekapazität aufweisen kann.

6. Ausschlüsse und Beschränkungen

Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere Schäden durch:

6.1 Grobe Fahrlässigkeit

  • Manipulation, unautorisierte Demontage oder Modifikation,

  • Flüssigkeitsschäden oder extreme Temperaturen,

  • physische Gewalt wie Stürze, Quetschungen oder Schläge,

  • Nutzung von nicht zugelassenem Zubehör.

Nicht zugelassenes Zubehör: Kabel, Ladegeräte, Netzteile, Halterungen, Ständer oder Peripheriegeräte, die weder von allO geliefert noch für das jeweilige Produkt zertifiziert sind.

6.2 Umwelt- und physische Schäden

  • Displaybruch, Gehäuseschäden oder Wassereintritt infolge von Unfällen oder Fehlgebrauch,

  • Umwelteinflüsse wie Überspannung, Blitzschlag, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt,

  • unsachgemäßen Transport, Lagerung oder Handhabung entgegen der Bedienungsanleitung.

6.3 Unautorisierte Reparaturen und Softwareprobleme

  • Eigenmächtige Reparaturen oder Modifikationen ohne schriftliche Genehmigung von allO,

  • Softwareprobleme durch unautorisierte App-Installationen, Viren/Malware oder Datenverlust durch inoffizielle Systemänderungen.

6.4 Weitere Ausschlüsse

  • Normale Abnutzung (z. B. Kratzer, Oberflächenmängel ohne Funktionsverlust),

  • Verbrauchsteile (z. B. Batterien, Papierrollen, Schutzfolien), außer DOA,

  • Verlust, Diebstahl oder Schäden ohne Herstellungsfehler,

  • Fehlfunktionen durch unsachgemäße Verwendung oder inkompatible Hard-/Software.

allO behält sich das Recht vor, eigenständig zu entscheiden, ob ein Defekt unter die Garantie fällt.

7. Pflichten des Kunden

Für eine Ersatzanforderung muss der Kunde allO kontaktieren:

  • WhatsApp: +49 163 7409232

  • E-Mail: support@allo.restaurant

  • Telefon: +49 89 38038605 oder +49 89 38031684

Bereitzustellen sind:

  • Seriennummer des Produkts,

  • Foto oder Video mit klarer Darstellung des Problems,

  • kurze Fehlerbeschreibung.

Ein Kaufnachweis ist nicht erforderlich. Eine Garantieabwicklung erfolgt erst nach vollständigem Eingang aller Informationen.

7.1 Vorab-Fehlerbehebung

Vor einer Ersatzfreigabe unternimmt allO einen Remote-Support (Telefon, WhatsApp, E-Mail). Kunden müssen einfache Anweisungen zur Fehlerbehebung befolgen. Nur wenn keine Lösung möglich ist, wird ein Ersatz autorisiert.

8. Haftungsbeschränkung

Im gesetzlich zulässigen Rahmen gilt:

  • allO haftet höchstens in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises des Produkts.

  • allO haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, einschließlich Betriebsunterbrechung oder Datenverlust.

  • Diese Garantie ersetzt sämtliche ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich der Eignung für einen bestimmten Zweck.

Soweit nationale Gesetze bestimmte Einschränkungen verbieten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlich München, Deutschland.

10. Anhang A: Definitionen

  • Grobe Fahrlässigkeit: Schwerwiegende Missachtung der sachgerechten Nutzung, z. B. Missbrauch, unautorisierte Reparatur oder Betrieb in schädigender Umgebung.

  • DOA (Dead on Arrival): Ein Produkt, das bei Lieferung defekt oder beschädigt ist und innerhalb von 14 Tagen gemeldet wird.

  • Generalüberholt: Von allO oder autorisierten Partnern wiederaufbereitetes Gerät, das funktionsfähig ist, aber Gebrauchsspuren aufweisen kann.

  • Nicht zugelassenes Zubehör: Zubehörteile, die nicht von allO geliefert oder freigegeben sind.

11. Anhang B: Produktgruppen

  • Terminals: allO Go, WisePOS E

  • Drucker: WiFi Printer, LAN Printer, Label Printer

  • Tablets: iPad Air 13, iPad Pro 13, iPad Pro 12.9 (Neu/Refurbished), iPad 10.9 (Neu/Refurbished), Android Tablet

  • (Black Pepper) Küchenmonitore: 22”/32” Ultra & Lite Modelle

  • (Sunmi) Küchenmonitore: D2s KDS (klein)

  • (Sunmi) POS-Geräte: T2s, S2, D3 Pro, D3 Mini, T3 Pro, T3 Pro Max, V3 Mix

  • (Sunmi) Kioske: K2 (Boden/Wand), K2 Mini

  • Router: 4G/LTE Pocket Router, 5G/LTE Deco Router, Deco Mesh Repeater

  • POS-Peripherie: Malatang-Waage, Kassenschublade, Raspberry Pi

  • Terminal-Zubehör: Ladedocks, Cases, USB-C/USB-Stecker für allO Go & WisePOS E

  • Tablet-Zubehör: Ständer, Cases, Schutzfolien für iPad Pro & iPad 10.9

  • Sonstiges Zubehör: QR-Codes (Metall), PVC-Gutscheinkarten, Thermorollen, Holzwürfel