5.1 Angebotene Leistungen Die Betriebe können den Nutzern über die Plattform verschiedene Leistungen (im Folgenden die „Vermittelten Leistungen“) anbieten.
5.1(a) Die Nutzer können über diePlattform insbesondere die folgenden Vermittelten Leistungen verbindlichbestellen (im Folgenden die „
VermitteltenVerträge“):
(1) Der Verkauf von Lebensmitteln zumVerzehr im jeweiligen Betrieb.
(2) Der Verkauf von Lebensmitteln zurAbholung bzw. Mitnahme durch den Nutzer.
(3) Der Verkauf von Lebensmitteln,sowie die Lieferung der Lebensmittel an den Nutzer durch den Betrieb.
(4) Der Verkauf von Gutscheinen undanderen, nicht zum Verzehr geeigneten Produkten, die der jeweilige Betriebanbietet.
5.1(b) Daneben kann der Betrieb denNutzern über die Plattform die Reservierung von Tischen sowie andere VermittelteLeistungen ohne vertragliche Vereinbarung anbieten.
5.2 Zugriff auf Plattform5.2(a) allO bietet den Betriebenverschiedene technische Wege, zwischen denen diese wählen können, um denNutzern Zugriff auf die Plattform zu ermöglichen, insbesondere
(1) über die Website des Betriebs,
(2) durch Scannen eines QR-Codes, oder
(3) über einen Self-Ordering Kiosk,der im Betrieb aufgestellt wird
5.2(b) Wenn sich der QR-Code am Tischbefindet, hat der Betrieb die Möglichkeit, die Bestellung dem Tisch zuzuordnen,sie am Tisch zu servieren und dort auch abrechnen.
5.3 Vertragsschluss5.3(a) Der Betrieb stellt die Informationenüber die Vermittelten Leistungen, einschließlich Informationen über dieLebensmittel und Produktpreise, in der Plattform zur Verfügung. Angaben überdie jeweils geltende Liefergebühr werden ebenfalls in der Plattform angegeben. Diefür die Bestellung anfallenden Liefergebühren können von einer Reihe vonFaktoren abhängen, wie z.B. dem Standort, dem ausgewählten Restaurant und demWert der in der Bestellung enthaltenen Menüpunkte, aber diese Kosten werdenimmer auf der Plattform angezeigt, bevor ein Kunde eine Bestellung aufgibt. DieZusammenfassung der Bestellung am Ende des Bestellvorgangs stellt ein Angebotdurch den Betrieb gegenüber Ihnen dar.
5.3(b) Wenn die VermittelteLeistungen eine Lieferung durch den Betrieb beinhalten, kann der Betrieb das Vertragsangebotdavon abhängig machen, dass der Lieferort innerhalb des Liefergebietes desBetriebs liegt und/oder die Vermittelten Leistungen einen bestimmtemMindesteinkaufswert haben.
5.3(c) Sie können eine Bestellung überdie Plattform aufgeben, indem Sie am Ende des Bestellvorgangs auf dieSchaltfläche "Zahlungspflichtig Bestellen" klicken. Eine solcheBestellung gilt als verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Betriebs überden Vermittelten Vertrag. Die Plattform muss dem Nutzer einen Vermittelte Vertragnach Annahme durch den Nutzer unverzüglich bestätigen.
5.3(d) Der Vermittelte Vertrag über dieVermittelten Leistungen kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande.allO übernimmt lediglich die Rolle eines Vermittlers zwischen Ihnen und dem Betriebund wird in keinem Fall Vertragspartner des Vermittelten Vertrages.
5.3(e) Für die Vertragsbeziehungzwischen Ihnen und dem Betrieb können neben dieser Ziffer 5 zusätzlicheAllgemeine Geschäftsbedingungen des Betriebs gelten, soweit diese durch denBetrieb wirksam in den Vermittelten Vertrag einbezogen werden.
5.3(f) Sollten die VermitteltenLeistungen mangelhaft sein, können Sie etwaige Ansprüche hieraus ausschließlichgegenüber dem Betrieb geltend machen.
5.4 Angaben der Betriebe; Allergien 5.4(a) allO überprüft nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von den Betrieben auf der Plattformgemachten Angaben.
5.4(b) Wenn Sie an Allergien oderanderen ernährungsbedingten Einschränkungen leiden oder sonst produktbezogene Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Betrieb, der dieVermittelte Leistung anbietet.
5.5 Zeitschätzungen Alle Liefer‑ oder Abholzeitenoder andere dem Nutzer in der Plattform mitgeteilten Zeitangaben sind lediglichgeschätzte Zeiten. Es wird keine Garantie übernommen, dass die Bestellung zumgeschätzten Zeitpunkt geliefert wird oder zur Abholung oder zum Verzehr zur Verfügung steht. Die Zeitschätzungen unterliegen zudem sich der Kontrolle des Betriebs entziehenden Faktoren, wie beispielsweise Verkehrsstaus, Stoßzeitenund Wetterbedingungen.
5.6 Auslieferung einer Bestellung5.6(a) Wenn Sie die Lieferung derBestellung beauftragen, wird die Bestellung an den von Ihnen in der Plattform angegebenenOrt geliefert. Sie müssen einen eindeutigen, vollständigen für den Lieferantenzugänglich Lieferort angeben, sowie gegebenenfalls weitere erforderlichenInformationen Anweisungen, sodass die Lieferungder Bestellung dem Betrieb möglich ist.
5.6(b) Sie müssen unter der von Ihnenmitgeteilten Telefonnummer für Anrufe im Hinblick auf die Durchführung der Lieferungerreichbar sein.
5.6(c) Der Nutzer kann eineBestellung zur Auslieferung sobald wie möglich (Lieferoption „Standard“) oderdurch Vorbestellung einer bestimmten Lieferzeit (Lieferoption „Vorbestellung“)aufgeben. Sie können während des Bestellvorgangs über die Plattform dieentsprechende Option auswählen.
(1) Lieferoption „Standard“: Siemüssen vom Zeitpunkt der Bestellung bis zum Erhalt der in der Bestellung aufgeführtenProdukte am bestätigten Ort anwesend sein.
(2) Lieferoption „Vorbestellung“: Siemüssen für die Entgegennahme der Bestellung am Lieferort zehn Minuten vor dervorbestellten Lieferzeit und bis zum Zeitpunkt der Lieferung anwesend sein.
(3) Wenn der die Lieferung vornehmendeBote Sie bei Lieferung innerhalb des nach Absatz
(1) bzw. Absatz (2) bestimmten Zeitraums nicht amLieferort antrifft, und die Lieferung auch nach zwei telefonischen Kontaktversuchenund einer Wartezeit von zehn Minuten nicht ausgeführt werden kann (im Folgendendie „
Unzustellbarkeit“), kann der Botedie Bestellung an einem angemessenen Ort in der Nähe der Lieferadresse,hinterlegen (z.B. im Treppenhaus oder bei einem Nachbarn) und den Lieferortverlassen. Der Betrieb übernimmt keine Verantwortung für die Bestellung(einschließlich der Qualität oder Sicherheit des Inhalts der Bestellung, wennder Nutzer sie vorfindet), nachdem die Bestellung zugestellt wurde. Der Betriebist berechtigt gegenüber dem Nutzer die hierfür entstandenen Kosten geltend zumachen.
5.7 Abholung einer Bestellung5.7(a) Wenn der Nutzer die Abholungan der Verkaufsstelle des Betriebs gewählt hat, können die VermitteltenLeitungen an der Verkaufsstelle des Betriebs abgeholt werden. Der Nutzer erhälteine separate elektronische Bestätigung, wenn die Produkte zur Abholung bereitsind. Der Betrieb kann Maßnahmen für die Identifizierung des Nutzers bei derAbholung der in der Bestellung aufgeführten Produkte vornehmen.
5.7(b) Der Betrieb bewahrt Lebensmittel 60 Minuten lang auf, nachdem der Betrieb den Nutzer benachrichtigt hat,dass die Bestellung zur Abholung an der Verkaufsstelle des Betriebs bereitsteht.Diese Verpflichtung gilt jedoch nur während der Öffnungszeiten derVerkaufsstelle des jeweiligen Betriebs, und die Bestellung muss in jedem Fallvor Schließung der Verkaufsstelle des Betriebs abgeholt werden. EventuelleVerschlechterungen in der Qualität der Lebensmittel durch eine verspäteteAbholung gehen zu Lasten des Endkunden.
5.8 Gegenleistung5.8(a) Sie sind verpflichtet, die im VermitteltenVertrag vereinbarte Gegenleistung einschließlich etwaiger Liefergebühren gemäß denVorgaben dieser Ziffer 5.7 an denBetrieb zu zahlen.
5.8(b) Die in der Plattform angegebenen Preise enthalten jeweils die gesetzlich anwendbare Umsatzsteuer.
5.8(c) Sie können Ihre Zahlungsverpflichtungaus dem Vermittelten Vertrag gemäß den Zahlungsarten, die durch den Betrieb inder Plattform angegeben werden, erfüllen.
(1) Der Betrieb kann in der Plattform vorgeben,dass eine Zahlung nur in der Plattform, nur in den Räumlichkeiten des Betrieboder sowohl in der Plattform als auch in den Räumlichkeiten des Betrieb möglichist. Wenn der Betrieb in der Plattform keine Angabe macht, sind beide Wegemöglich.
(2) Der Betrieb kann in der Plattformvorgeben, dass die Zahlung gemeinsam mit der Bestellung erfolgen muss, oderauch im Anschluss an den Verzehr der Lebensmittel vor Verlassen derRäumlichkeiten des Betrieb möglich ist. Wenn der Betrieb in der Plattform keineabweichenden Angaben macht, ist die Zahlung im Anschluss an den Verzehr derLebensmittel vor Verlassen der Räumlichkeiten des Betrieb möglich.
(3) Ohne vorherige Registrierung kannder Nutzer eine Bestellung über die Plattform nur aufgeben, wenn er bereits imRahmen des Bestellvorgangs die Zahlung über die App wählt und denZahlungsvorgang abschließt. In diesem Fall müssen die für den Zahlungsprozess vondem Betrieb oder dem Zahlungsdienstleister angeforderten Daten durch den Nutzervor Bestätigung seiner Bestellung vollständig eingegeben werden.
(4) Wenn der Betrieb vorgibt, dass dieZahlung über die Plattform erfolgen muss, können Sie Ihre Zahlungspflicht nur durchNutzung einer der in der Plattform zur Verfügung gestellten jeweiligenZahlungsmethoden erfüllen. Die möglichen Zahlungsmethoden werden in derPlattform angegeben. Der Betrieb behält sich bei jeder Bestellung vor,bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zuverweisen.
(5) Der Betrieb kann die von ihm denNutzern angebotenen Zahlungsmethoden über einen in die Plattform integriertenund von dritten Zahlungsdienstleistern angebotenen Zahlungsdienst anbieten. Indiesem Fall wickelt der Zahlungsdienstleister den Zahlungsprozess unter Geltungder Nutzungsbedingungen des Zahlungsdienstes ab, zieht insbesondere den zuzahlenden Betrag ein und zalht ihn an den Betrieb aus. Der Nutzer hat dabei dieMöglichkeit, allO zieht die Zahlungsbeträge nicht ein, erlangt zu keinemZeitpunkt Zugriff auf diese, und trägt keine Verantwortung für den Zahlungseingang.
5.9 Weitere Nutzerpflichten5.9(a) Der Nutzer hat korrekte undvollständige Zahlungsdaten sowie Kontaktinformationen anzugeben. Der Nutzer mussfür den Betrieb und allO unter diesen Kontaktinformationen nach Aufgabe derBestellung erreichbar sein, insbesondere um über den Verlauf seiner Bestellunginformiert werden zu können. Der Nutzer hat Fehler in seinen Kontaktdatenund/oder Zahlungsdaten unverzüglich dem Betrieb und allO zu melden, damit dieBestellung ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.
5.9(b) Wurden alkoholische Getränkeoder andere Produkte mit einer Altersbeschränkung bestellt, muss der Betriebbei Lieferung oder Abholung eine Altersverifikation von dem Endkunden fordern.Kann eine Altersverifikation nicht erfolgen, muss der Betrieb die Übergabe derbetreffenden Produkte an den Endkunden verweigern.
1.10 Rücktrittsrecht des Betriebs5.10(a) Der Betrieb hat ein Rücktrittsrecht, ohne dass es einer Fristsetzung gegenüber dem Nutzer bedarf, in einer der folgenden Fälle:
(1) Soweit die Vermittelten Leistungennicht mehr verfügbar sind.
(2) Soweit der Nutzer entgegen Ziffer 5.5(b) nicht zu erreichen ist oder derNutzer unrichtige Kontaktangaben, insbesondere eine falsche oder nichtfunktionierende Telefonnummer angegeben hat.
(3) Im Fall der Unzustellbarkeit gemäßZiffer 5.6(c)(3).
(4) Wenn der Nutzer die bestellten Produkte nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit gemäß Ziffer5.6 abholt.
(5) Der Nutzer hat gegen Ziffer 5.8(c) verstoßen.
(6) Wenn höhere Gewalt im Sinne vonZiffer 6.2(c)vorliegt.
5.10(b) Im Fall eines Rücktritts durchden Betrieb gemäß Ziffer 5.9(a)(2), 5.9(a)(3) oder 5.9(a)(4) kann derBetrieb,
(1) wenn es sich bei den VermitteltenLeistungen um Lebensmittel handelt, die nicht mehr an Dritte weiterveräußertwerden können, einen Schaden in Höhe der Gegenleistung (ohne MwSt.) für die VermittelteLeistung; ansonsten
(2) wenn die Vermittelten Leistungeneine Lieferung umfasst, jedenfalls die Lieferkosten berechnen, es sei denn, der Nutzerweist einen geringeren Schaden nach.
5.10(c) Wenn der Kunde eine falscheBestellung (z.B. indem er falsche Kontaktinformationen angibt, indem er nichtbezahlt oder nicht am Lieferungs- oder Abholungsort anwesend ist, um denAuftrag zu erhalten) aufgibt oder anderweitig seinen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag nicht nachkommt, sind allO und die Betriebe berechtigt, zukünftige Bestellungenvon diesem Kunden abzulehnen.
allO sagt keine bestimmten Funktionen oder Eigenschaften der Plattform zu. allO beabsichtigt, die Plattformständig weiterzuentwickeln und hat insofern das Recht, aber nicht die Pflicht,die Plattform jederzeit anzupassen, insbesondere kostenlose Software-Updatesund Software-Upgrades vorzunehmen, wenn die Änderung oder Abweichung unterBerücksichtigung der Interessen von allO für den Nutzer zumutbar ist.
Auf den Vertrag zwischen allO und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Anwendbarkeit zwingender gesetzlicherVorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,bleibt jedoch unberührt. Zwingende Vorschriften im Sinne dieser Regelungsind solche, von denen nicht durch Vertragsvereinbarung abgewichen werden darf.
Sollte eine dieser Bedingungenunwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.